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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Produktkatalog unter „www.shk-barrierefrei.de“

Für die Bestellung von Einträgen im Online-Produktkatalog „www-shk-barrierefrei.de“ beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung sowie eventuelle individuelle Absprachen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der ZVSHK nicht an, es sei denn, er stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

Bestellmodalitäten und Vertragsschluss

Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über den Produkteintrag eines oder mehrerer Produkte im Produktkatalog „Barrierefrei“. Der Auftrag wird telefonisch, per Post, per Fax oder per E-Mail angenommen. Dieser stellt ein Angebot an den ZVSHK zum Abschluss eines Werbeauftrags dar. Der Vertrag kommt durch Annahme seitens ZVSHK zustande.

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Preisliste.

Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Beträge werden mit Vertragsabschluss fällig und sind nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung an den ZVSHK zu zahlen.

Vertragsdauer, Kündigung

Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Sie verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn sie nicht einen Monat vor Laufzeitende gekündigt wird.

Unberührt bleibt die jederzeit mögliche Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher ist auch gegeben, wenn

  • der andere Partner zahlungsunfähig wird,
  • der andere Partner in Vermögensverfall gerät (insbesondere wenn das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird) oder sein Unternehmen liquidiert wird oder er in sonstiger Weise die für die Vertragserfüllung maßgebliche geschäftliche Tätigkeit einstellt,
  • er eine vertragliche oder in Ausführung dieses Vertrages übernommene Verpflichtung trotz erfolgter Abmahnung nicht innerhalb 30 Tages erfüllt oder ein vertragswidriges Verhalten nicht innerhalb dieser Frist einstellt,
  • – auch ohne Abmahnung – wenn er erneut gegen eine nicht unbedeutende Verpflichtung verstößt oder
  • – auch ohne Abmahnung oder erneute Verstoß – aufgrund des Verhaltens des Partners eine Aufrechterhaltung der vertraglichen Beziehungen nicht mehr zumutbar ist.

Kündigung durch Abmahnung haben mindestens in Textform zu erfolgen.

Ablehnungsbefugnis

Der ZVSHK behält sich vor, Einträge abzulehnen, wenn

  • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördlichen Bestimmungen verstößt oder
  • die Veröffentlichung für den ZVSHK wegen des Inhalts, der Herkunft, der technischen Form oder aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

Datenlieferung

Der Besteller ist verpflichtet, ordnungsgemäß den technischen Vorgaben des ZVSHK entsprechende Produktinformationen in der endgültigen Detailform rechtzeitig anzuliefern. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere unvollständiger, fehlerhafter, ungeeigneter oder bei verspäteter Lieferung der Informationen ist der ZVSHK nicht zum Eintrag des Produktes verpflichtet. Der ZVSHK weist in diesem Fall den Besteller unverzüglich darauf hin, dass die Produktinformation nicht verbreitet wird, solange die Produkt­information nicht in der den technischen Vorgaben entsprechenden Form übermittelt wurde. Der ZVSHK wird ohne ausdrücklichen zusätzlichen Auftrag des Bestellers die Produktinformation nicht in eine veröffentlichungsfähige Form bringen.

Rechteeinräumung

Der Besteller versichert, dass er alle für die Veröffentlichung des Produkteintrags erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt dem ZVSHK im Rahmen dieses Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Er stellt den ZVSHK in diesem Zusammenhang auch von sämtlichen Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei.

Der Besteller ist verpflichtet, den ZVSHK bestmöglich mit Informationen und Unterlagen bei der notwendigen Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

Der Besteller überträgt dem ZVSHK sämtliche für die Nutzung der Produktinformationen im Produktkatalog alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.

Datenschutz

Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist: Zentralverband Sanitär Heizung Klima ZVSHK, Rathausallee 6, 53757 Sankt Augustin.

Der ZVSHK erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags und zur Direktwerbung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b), f) DSGVO. Mit der Direktwerbung wollen wir Sie über aktuelle Leistungen und Neuigkeiten unserer Produkte informieren. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur dort statt, wo dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages notwendig ist (bspw. Logistikpartner, IT-Dienstleister, IT-Support). Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz[at]zvshk.de oder unter Zentralverband Sanitär Heizung Klima, „Der Datenschutzbeauftragte“, Rathausallee 6, 53757 Sankt Augustin, erreichen. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

Alternative Streitbeilegung

Der ZVSHK ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zur Online-Streitbeilegung mit Verbrauchern bei Online-Kauf- und Dienstverträgen bietet die EU-Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer.

Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Vertragssprache

Es gilt deutsches Recht.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des ZVSHK.

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für ergänzungsbedürftige Lücken.

Sankt Augustin, Januar 2020